VISAABTEILUNG – Italienisches Generalkonsulat in Kanton
Um ein Visum beim Italienischen Generalkonsulat Guangzhou zu beantragen,
müssen chinesische und ausländische Bürger mindestens 6 Monate im Konsulargerichtsbezirk (Gemeinde) von Guangzhou wohnhaft sein oder in den Provinzen Guangdong, Guangxi, Fujian und Hainan. Visaanträge können von Montag bis Freitag von 8:00 bis 15:00 Uhr persönlich oder durch eine autorisierte Person beim Italienischen Visaausstellungszentrum (IVAC) mit Sitz unter folgender Adresse eingereicht werden:
Guangzhou Internationales Handelszentrum Lin He Straße (West) 1, Bezirk Tian He - Guangzhou, P.R.China Tel.: 0086 20 38784008 - Fax.: 0086 20 38784453 Web: www.italyvac.cn - e-mail: infocan.italycn@vfshelpline.com
IVAC
IVAC ist ein privater, vom Generalkonsulat autorisierter Dienstleister, der Visaanträge entgegennehmen kann. Die Beurteilung und Entscheidung über die Visaanträge verbleibt strikt im Kompetenzbereich der Visaabteilung des Generalkonsulats.
Alternativ dazu können Termine und diesbezügliche Informationen auch bei der Visaabteilung des Generalkonsulats während der unten angegebenen Bürozeiten erhalten werden.
Antragsformulare, Einladungsschreiben, Gebühren und Check-Listen für alle möglichen Visa sind ausführlich auf der IVAC-Website (www.italyvac.cn) einzusehen. Informationen zu allgemeinen Regeln, Visaanforderungen und Arten können auch über die Website des Italienischen Außenministeriums (http://www.esteri.it/visti/index_eng.asp) erhalten werden.
Das Italienische Generalkonsulat behält sich das Recht vor, zusätzlich zu den auf der Check-Liste angegebenen Unterlagen weitere Dokumente zu verlangen. Bitte beachten Sie, dass eine Vorlage der nötigen Dokumente noch keine Garantie für die Ausstellung eines Visums ist.
Es wird empfohlen, den Antrag beim IVAC rechtzeitig vor dem Abreisedatum (mindestens drei Wochen) einzureichen.
Visa werden innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen ausgestellt. Änderungen können aufgrund von Anfragen zu Spitzensaisonzeiten und/oder von der Art des Visums abhängen.
Informationen und den Status des Visaantrags teilt IVAC per E-Mail (infocan.italycn@vfshelpline.com) mit oder nach Angabe Ihrer Passnummer – einem Online-Service des IVAC.
Auch ein Call-Center kann von Montag bis Freitag von 8:00 bis 19:00 Uhr (ausgenommen Feiertage) unter den folgenden Nummern kontaktiert werden:
400 820 0557 für China 0086 21 38824738 für außerhalb von China.
Eine FAQ-Liste (mit Antworten) zu den Visa steht ebenfalls bereit.
Geschäftsschiene
Durch das IVAC-Service, gemäß der Vereinbarung zwischen der Italienischen Botschaft und der Italienischen Handelskammer in China, können alle Geschäftspartner und im Ausland angestellte Mitarbeiter von Firmen, die Mitglied bei der Italienischen Handelskammer in China (CCIC) sind, von Erleichterungen beim Antrag von Visa profitieren. Diese Vorteile gelten auch für chinesische Geschäftsleute, Dank einer Kooperationsvereinbarung mit der CITIC Bank China.
Touristengruppen
Chinesische Staatsbürger, die als Teil von Touristengruppen nach Europa reisen möchten und dabei einer im Voraus festgelegten Route folgen, können Tourismusbüros vor Ort kontaktieren und ein ADS-Visum beantragen. Bitte beachten Sie, dass nur Reisebüros, die im Voraus von der Staatlichen Tourismusvereinigung Chinas (CNTA) autorisiert worden und von einer Schengen-Botschaft anerkannt sind, ADS-Visaanträge bearbeiten dürfen. Für allgemeine Informationen bezüglich der ADS-Vereinbarung zwischen der EU und China wenden Sie sich bitte an die Website des Italienischen Zentrale für Tourismus (ENIT), wo Sie auch eine aktuelle Liste der akkreditierten italienischen Tourismusbetriebe finden.
Inhaber von Diplomatenpässen
Gemäß chinesischem Recht können chinesische Staatsbürger, die über einen Diplomaten-, Service- oder Dienstpass (gekennzeichnet mit den Buchstaben D, S oder P) verfügen, nur über das zuständige Chinesische Auswärtige Amt (FAO) ein Visum für Italien beantragen. Erst nach Bestätigung für den Auslandseinsatz übermittelt das FAO Antrag und Pässe an das Italienische Generalkonsulat.
Das FAO ist stets über die Anforderungen für Visaanträge auf dem Laufenden und bietet die nötige Unterstützung für die Bearbeitung des Visaantrags. Informationen zu bereits eingereichten Visaanträgen können direkt beim FAO erhalten werden. Sowie sie vom Generalkonsulat zurückgesandt wurden, können die Pässe beim FAO abgeholt werden.
Info vor der Abreise
Wir möchten daran erinnern, dass die italienische Gesetzgebung einige Leistungen von ausländischen Staatsbürgern erfordert, sowie diese das italienische Staatsgebiet betreten. Hier klicken, um mehr dazu je nach Visaart zu erfahren.
Auf der Website www.interno.it finden Sie weitere Informationen zum Aufenthalt als ausländischer Staatsbürger in Italien.
Beschwerden und Anregungen
Wir freuen uns über Kommentare und Anmerkungen zum Service der Visaabteilung des Italienischen Generalkonsulats und des Italienischen Visaausstellungszentrums. Besonders wichtig wäre ein detaillierter Bericht über Probleme bei den oben beschriebenen Abläufen oder Anregungen. Berichte können an die folgende E-Mail-Adresse gesendet werden:
visti.canton@esteri.it oder schriftlich in das "Kommentare- und Anregungen-Buch", das im Wartezimmer des Konsulats aufliegt, eingetragen werden.
Visaabteilung – Öffnungszeiten für den Parteienverkehr
Von Montag bis Freitag – von 9:00 bis 11:30 Uhr Dienstag und Donnerstag – von 14:30 bis 15:30 Uhr Italienisches Generalkonsulat und Italienisches Visaausstellungszentrum – Feiertagskalenderhttp://www.italyvac.cn/holidaylist.aspx Visa für Italien - http://www.esteri.it/visti/
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